Bei der Einreise nach Norwegen müssen Sie nachweisen können, dass die von Ihnen mitgeführten Arzneimittel für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Beispiele für einen solchen Nachweis sind ein Rezept, ein ärztliches Attest oder ein Apothekenetikett auf der Packung. Außerdem können Sie aufgefordert werden, eine Quittung oder einen anderen Nachweis vorzulegen, dass die Arzneimittel legal erworben wurden. Diese Unterlagen müssen beim Grenzübertritt auf Nachfrage vorgelegt werden können. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Medikamente in der Originalverpackung aufzubewahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der norwegischen Behörde für medizinische Produkte.
Fragen sind direkt an die Behörde für medizinische Produkte zu richten, nicht an die Botschaft.