Besuchsvisum und Aufenthaltsgenehmigung

Mit einem Besuchsvisum können Sie sich im Laufe eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Norwegen und anderen Schengen-Staaten aufhalten. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt Ihnen die Möglichkeit, in Norwegen zu arbeiten oder sich dort mehr als 90 Tage aufzuhalten.

Schweizerische Staatsangehörige benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Norwegen aufhalten zu können.

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz besitzen, brauchen Sie keine Aufenthalterlaubnis. Sie müssen sich jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Ankunft in Norwegen bei der Polizei anmelden.

Die Norwegische Botschaft in der Schweiz ist ab 1. März 2018 nicht mehr für Visa- oder Aufenthaltsanträge zuständig. Sie können bei einer der folgenden norwegischen Botschaften einen Antrag stellen: Athen, Den Haag, Kopenhagen, Madrid, Rom oder Stockholm.