Besuchsvisum

Mit einem Besuchsvisum können Sie sich im Laufe eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Norwegen und anderen Schengen-Staaten aufhalten. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt Ihnen die Möglichkeit, in Norwegen zu arbeiten oder sich dort mehr als 90 Tage aufzuhalten.

Österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise nach Norwegen.                    

Für Staatsangehörige anderer Staaten gilt Folgendes:

  • Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten und visumfreien Staaten benötigen für die Einreise nach Norwegen oder in andere Schengen-Staaten kein Besuchsvisum.
  • Staatsangehörige aller anderen Staaten benötigen ein Besuchsvisum. 

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels eines EU/EWR-Staates sind, brauchen Sie kein Besuchsvisum für Norwegen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen.

Bei visafreier Einreise müssen bestimmte Regeln beachtet werden.

Die Norwegische Botschaft in Österreich ist nicht für Visa- oder Aufenthaltsanträge zuständig. Sie können bei einer der folgenden norwegischen Botschaften einen Antrag stellen: Athen, Rom, Madrid, Kopenhagen, Stockholm oder Den Haag.