Doppelte Staatsbürgerschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft ab dem 1. Jänner 2020 möglich.

Das bedeutet, dass Norweger(innen) ihre norwegische Staatsbürgerschaft behalten können, obwohl sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erhalten haben. Dasselbe gilt für Ausländer(innen), wenn sie die Bedingungen für norwegische Staatsbürgerschaft erfüllen. Personen, die ihre frühere norwegische Staatsbürgerschaft nach den alten Regeln verloren haben, können diese nun auch zurückerhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der norwegischen Ausländerbehörde (Utlendingsdirektoratet): https://www.udi.no/en/important-messages/news-regarding-dual-citizenship/.