Besuchsvisum und Aufenthaltsgenehmigung

Mit einem Besuchsvisum können Sie sich im Laufe eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Norwegen und anderen Schengen-Staaten aufhalten. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt Ihnen die Möglichkeit, in Norwegen zu arbeiten oder sich dort mehr als 90 Tage aufzuhalten.

Staatsbürger aus Liechtenstein benötigen kein Besuchsvisum und keine Aufenthaltsgenehmigung.

Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten und visumfreien Staaten benötigen für die Einreise nach Norwegen oder in andere Schengen-Staaten kein Besuchsvisum.

Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten benötigen für einen Aufenthalt oder Arbeit in Norwegen keine Aufenthaltsgenehmigung. Allerdings müssen sich Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten, wenn sie sich mehr als drei Monate in Norwegen aufhalten, bei der Polizei registrieren lassen.  

Staatsangehöriger eines Staates außerhalb des EU/EWR-Gebietes können sich für ein Besuchsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bei einem von diesen Norwegischen Botschaften bewerben: Athen, Berlin, Bern, Kopenhagen, Den Haag, Madrid, Reykjavik, Rom oder Stockholm.