Besuchsvisum und Aufenthaltsgenehmigung
Schweizerische Staatsangehörige benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Norwegen aufhalten zu können.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz besitzen, brauchen Sie keine Aufenthalterlaubnis. Sie müssen sich jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Ankunft in Norwegen bei der Polizei anmelden.